Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Homefixx

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen von Homefixx, Inhaber Nico Peters, mit Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots oder die Beauftragung durch den Kunden zustande. Auch eine mündliche Zusage oder die tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung gilt als Vertragsabschluss.

3. Leistungen

Homefixx bietet Hausmeisterdienste, Garten- und Grabpflege, Entrümpelungen sowie weitere Dienstleistungen rund ums Haus an. Der genaue Umfang wird individuell vereinbart.

4. Preise und Zusatzkosten

  • Alle Preise sind Richtwerte und verstehen sich zzgl. Materialkosten und ggf. Anfahrtskosten.
  • Zusätzliche Leistungen oder unerwartete Aufwände (z. B. Mehrarbeit, Sondermaterial, längere Einsatzzeit) werden angemessen nachberechnet.
  • Preisänderungen sind jederzeit möglich, sofern sie vor Beginn oder während der Ausführung begründet werden.

5. Zahlungsbedingungen

  • Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Abschluss der Arbeiten in voller Höhe fällig – zahlbar in bar oder per Überweisung.
  • Bei Zahlungsverzug ist Homefixx berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen.

6. Stornierungen

  • Stornierungen müssen mindestens 24 Stunden vor Termin erfolgen.
  • Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird eine Ausfallpauschale von 50 % des vereinbarten Preises fällig.

7. Haftung

Homefixx haftet ausschließlich für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

8. Eigentumsvorbehalt

Materialien, die von Homefixx geliefert und verbaut werden, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Homefixx.

9. Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Homefixx.

10. Zusatzarbeiten & Vorbehalt

Homefixx ist berechtigt, notwendige Zusatzarbeiten auch ohne gesonderte Rücksprache mit dem Kunden durchzuführen und entsprechend in Rechnung zu stellen.